Dritte Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht in Erfurt

Dritte-Praktikertagung

Der Thüringer Arbeitskreis Steuerstrafrecht e.V.

veranstaltet am  18.05.2011 die Dritte Thüringer Praktikertagung zum Steuerstrafrecht in Erfurt.

Ab 13:00 Uhr werden in den modernen Tagungsräumen der VBG-Bezirksverwaltung etwa 70 Steuerberater, Wirtschaftprüfer sowie Rechtsanwälte aus ganz Thüringen zur Tagung erwartet, die sich u.a. mit

Regelungen des neuen Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes und

Änderungen der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

befassen.

Nicht erst seit dem spektakulären Steuerstrafverfahren gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG Klaus Zumwinkel und öffentlich bekannt gewordenen Steuerstrafverfahren auf Grundlage der Daten der Lichtenstein- und Schweiz-CD werden in der öffentlichen Diskussion Stimmen laut, die eine Verschärfung des Steuerstrafrechtes fordern. 

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung

-Schwarzgeldbekämpfungsgesetz-

vom 28.04.2011, veröffentlicht vor zwei Wochen am 02.05.2011, wurden die Voraussetzungen zur Abgabe einer wirksamen strafbefreienden Selbstanzeige nochmals verschärft. Bis zuletzt war der Gesetzesentwurf in der Diskussion und wiederholten Änderungen unterworfen. Bis dahin wurden noch kurzfristig bis Ende April 2011 in Deutschland Selbstanzeigen abgegeben.

Neu im Gesetz ist u.a., wonach von der Verfolgung einer Steuerstraftat auch dann abgesehen wird, wenn der Hinterziehungsbetrag 50.000,00 € übersteigt, wenn  der Täter den hinterzogenen Steuerbetrag nachentrichtet und zusätzlich einen Hinterziehungszuschlag von 5 % der hinterzogenen Steuer zugunsten der Staatskasse zahlt. Damit müsste der Straftäter dann 11 % p.a. seit dem Zeitpunkt der Steuerhinterziehung zahlen, was bei 50.000,- Steuerhinterziehung einen Zuschlag bei 5 Jahren Hinterziehung von 27.500,- EUR ausmachen würde. Fraglich ist, ob von dieser Regelung zukünftig Steuerpflichtige Gebrauch machen werden, da es wirtschaftlich eine Verschärfung zur bisherigen Regelung darstellt.

Der Thüringer Arbeitskreis für Steuerstrafrecht e.V. möchte durch diese Veran-staltung u.a. auch mit eine Plattform schaffen, die es Mitgliedern der steuerbera-tenden Berufe ermöglicht, gemeinsam mit Vertretern der Finanzverwaltung aktuelle Probleme und Fragestellungen des Steuerstrafrechts zu diskutieren und  Lösungs-wege zu erarbeiten.

Auch Referenten aus der Finanzverwaltung werden die Ermittlungsarbeit der Steuerfahndung und die Auswirkungen der Außenprüfung auf Steuer- und Steuerstrafverfahren darstellen. Abschließend wird die Problematik der Schadensersatzpflicht von Steuerberatern/Wirtschaftsprüfern diskutiert, soweit diese Mandanten falsch beraten und deshalb der Mandant Steuerhinterziehung begeht.

Die Tagung, die einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Rechtsanwälten und Steuerberatern und der Finanzverwaltung sowie den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten leisten will, findet nunmehr das dritte Jahr regelmäßig statt und wird auch im nächsten Jahr am 09. Mai 2012 in Erfurt fortgeführt.